Moderne Zeiterfassung: Unkompliziert und Mindestlohnkonform
Die zahlreichen Besonderheiten der Gastronomie machen die Arbeitszeiterfassung in dieser Branche schwierig und
mitunter unübersichtlich.
Noch herausfordernder macht es der seit dem 1. Januar 2015 geltende Mindestlohn (§17 MiLoG) mit seinen gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnungspflicht, die auch von Gastronomen die detaillierte Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfordert.
Durch die Eingabe eines vierstelligen Kennworts meldet sich der/die Mitarbeiter-/in an der Stempeluhr an.
Es können Anfangs- und Endzeiten jeder Mitarbeiter kinderleicht erfasst werden.
Highlights auf einen Blick: